Ob du für eine Terrassenüberdachung eine Genehmigung brauchst, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Wir geben einen Überblick über das geltende Baurecht der Bundesländer und die Vorschriften für genehmigungsfreie Überdachungen.
Ob eine Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig ist, hängt im Wesentlichen von der geplanten Größe ab. Bis zu einer bestimmten Größe zählen Terrassenüberdachungen im Baurecht zu den sogenannten verfahrensfreien Bauvorhaben. Liegen Fläche und Tiefe des Terrassendachs im gesetzlichen Rahmen, brauchst du keine Baugenehmigung. Erst wenn du eine größere Terrassenüberdachung planst, ist diese genehmigungspflichtig.

Wie groß darf eine Terrassenüberdachung ohne Genehmigung seinDie zulässigen Maße der Terrassenüberdachung legt jedes Bundesland individuell in der jeweiligen Landesbauordnung fest. In der folgenden Tabelle findest du die Regelungen je Bundesland und die dazugehörige Bauordnung.Hinweis: In den Bauordnungen von Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen tauchen die Begriffe „Innenbereich“ oder „Außenbereich“ auf. Beim Innenbereich handelt es sich um das Gebiet innerhalb einer Gemeinde, das zusammenhängend als Ortsteil bebaut ist. Der Außenbereich ist demnach der Bereich, der außerhalb eines zusammenhängenden Ortsteils liegt. Für Gebäude, die im Außenbereich liegen, brauchst du in den genannten Bundesländern eine Baugenehmigung für das Terrassendach. Die Grenzen des Innenbereichs legt jede Gemeinde selbst fest. Erkundige dich sicherheitshalber an deinem Wohnort, zu welchem Bereich dein Haus zählt
Ein Terrassendach mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe ist verfahrensfrei.
Terrassenüberdachungen sind bis zu 30 m² Fläche und bis zu 4 m Tiefe verfahrensfrei (gilt nicht im Außenbereich).
Terrassenüberdachungen mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 3,5 m Tiefe sind verfahrensfrei.
Terrassenüberdachungen mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe sind verfahrensfrei.

Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 sind Überdachungen von Terrassen im Erdgeschoss baugenehmigungsfrei.

Wenn eine Terrassenüberdachung die zulässigen Maße für ein genehmigungsfreies Bauvorhaben überschreitet, brauchen Bauherren eine Baugenehmigung. Die erhältst du, indem du beim zuständigen Bauamt einen Bauantrag stellst. Dem ausgefüllten Formular fügst du die erforderlichen Unterlagen hinzu. Plane für das Genehmigungsverfahren ruhig mehrere Monate ein – erst nach der Genehmigung darfst du mit dem Bau der Terrassenüberdachung loslegen.